Auf Grund der seit 7.3.22 in Sachsen geltenden 3G-Regel, können alle Yogis wieder zum Yogaunterricht erscheinen, mit den inzwischen allseits bekannten Nachweisen.
Wer dies nicht tut, entscheidet das selber und proaktiv.
Daher behalten die noch in 2021 gekauften Yogakarten bis zum 30.06.22 ihre Gültigkeit und können im Kurs abgearbeitet werden.
Noch offene Termine auf euren Stempelkarten (...aus 2021!) verlieren dann ab dem 01.07.22 ihre Gültigkeit und verfallen!
Die aktuellen Karten aus 2022 betrifft das selbstverständlich nicht.