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DAS

Gesundheitszentrum ergoVitas, Therapieeinheit, Therapieform, Therapeutinnen ergoVitas, Gesundheitspraxis

TEAM

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Nadine Hippold

Leitende Physiotherapeutin
Sektorale Heilpraktikerin Physiotherapie

  • seit 2020 Physiotherapeutin bei ergoVitas ​

  • sektorale Heilpraktikerin in der Physiotherapie

  • Manualtherapeutin

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  • 2010: Maiette - Hatch Kinaestethetics in der Pflege

  • 2011: Kinesiotape Basiskurs

  • 2012: Manuelle Extension der HWS nach Onderka/Müller-Stephan

  • 2013: DRK "Lebensrettende Sofortmaßnahmen

  • 2014: Aqua-Trainer-Basis

  • 2014 Manuelle Lymphdrainage

  • 2014: Myofasziale Triggerpunkt Therapie

  • 2016: Grundlehrgang - sportübergreifender Übungsleiter

  • 2021: Schröpftherapie

  • Anwendung von Kompression-Bandagierung

  • 2021 CMD-Therapeutin

  • 2023 Manuelle Therapie und manuelle Reflextherapie bei Kindern

WAS KANN EINE SEKTORALE HEIPRAKTIKERIN

Normalerweise ist der erste Gang des Patienten zum Arzt, der dann ein Rezept für den Physiotherapeuten ausstellt. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) wird die Krankheitsdiagnose vom Physiotherapeuten vorgenommen. Diagnose, Rezept und Therapie finden also unter einem Dach statt. So spart man sich den Weg zum Arzt und Sie kommen bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie Praxis. Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weiter geleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.

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ergoVitas bietet die Leistungen eines sektoralen Heilpraktikers (Physiotherapie) dank unserer Frau Hippold, die diese Zusatzqualifizierung besitzt, seinen Patienten an. Diese Zusatzqualifikation gibt es erst seit 2009.

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Welche Vorteile haben Sie als Patient?

  • keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin

  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung

  • Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung

  • keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen

  • und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden

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Wer bezahlt die Behandlung?
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

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Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genieße?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!

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